Ein transparenter Schnellcheck, kein Audit
Der Check folgt der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) und der deutschen Umsetzung im NIS-2-Umsetzungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 301) mit der Neufassung des BSI-Gesetzes (BSIG). Das BSI informiert zu NIS-2-regulierten Unternehmen. Jede Antwort erhält offen ausgewiesene Punkte: Ja = 3, Teilweise = 2, Nicht bekannt = 1, Nein = 0. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt weder ein Audit, eine Registrierung beim BSI noch Rechtsberatung. Für die methodische Absicherung nach BSI IT-Grundschutz steht der BSI-IT-Grundschutz-Check bereit.
Ergebnis
Priorisierte Handlungsfelder
Vom Schnellcheck zur belastbaren IT-Administration
cube one ordnet mit Ihnen Anwendungsbereich, Meldewege und Risikomaßnahmen im konkreten Infrastrukturkontext ein. Startpunkt ist unsere IT-Administration.
NIS-2 einordnenRegulatorische Einordnung und Zielgruppen
Regulatorische Basis
Die Fragen dienen der Orientierung. Verbindlich sind die Richtlinie (EU) 2022/2555 und das BSI-Gesetz in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes.
Für IT-Betrieb
IT-Verantwortliche in Pharma und Life Science erhalten eine erste Sicht auf Registrierung, Meldewege, Cyber-Hygiene und Betriebskontinuität: unabhängig von GxP-CSV.
Für Geschäftsleitungen
Der Check hilft, Lücken bei Verantwortung, Schulung und Lieferkette zu priorisieren, bevor Aufsichts- oder Meldefristen eng werden.