
Data Integrity
Datenintegrität – was verbirgt sich dahinter?
Implementierung technischer Lösungen und Verfahrens- und Verhaltensregeln.
Wir bieten ein vollumfassendes Servicepaket zur Erreichung dieser Ziele.
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Verifikation / Validierung Überprüfung von Applikationen auf ihre Richtigkeit gegenüber den gestellten Anforderungen.
Data Integrity Datenintegrität ist die integrale, qualitätssichernde normative Vorgabe in der Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse im digitalen Zeitalter.
Qualifizierung & Validierung
Qualifizierungen und Validierungen von Verfahren werden überall dort gefordert, wo ein Prozess ein reproduzierbares Produkt liefern soll.
Wir suchen ab sofort eine Projektleiterin und Qualifizierungsingenieurin im GMP-Umfeld (m/w/d) zur Erweiterung unseres Teams für den Standort Klein-Winternheim (Nähe Mainz) oder Standort Ulm.
Wir sind auf der Suche nach einer Projektleiterin und Qualifizierungsingenieurin im GMP-Umfeld (m/w/d) zur Verstärkung unseres Teams für den Standort Klein-Winternheim (Nähe Mainz) oder den Standort Ulm. Sie sollten Spaß an neuen Projekten und einen hohen Qualitätsanspruch an die eigenen Ergebnisse mitbringen.
Bei dieser Position erwartet Sie insbesondere eine abwechslungsreiche, langfristige Tätigkeit in einem agilen Projektumfeld mit Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Eigeninitiative und das Einbringen von zielorientierten Lösungen sind gern gesehen. Aber auch die kollektive Zusammenarbeit zur Erreichung von Zielen ist bei uns ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Unterstützung bekommen Sie durch eine umfassende Einarbeitung durch unser Team, welches an eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ebenso hohe Ansprüche hat, wie an technische Lösungen.
Unsere erfahrenen Teammitglieder sind in verschiedenen Projekten mit Schwerpunkten IT, Qualifizierung und Projektmanagement tätig. Wir arbeiten seit mehr als 15 Jahren mit Pharmafirmen zusammen.
Wir wünschen uns eine engagierte, verantwortungsbewusste Person, die Spaß an der Arbeit mitbringt und Wert auf qualitätsorientierte Arbeit legt.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche, unbefristete Tätigkeit mit der Option, im Homeoffice zu arbeiten.
Sie haben Lust auf unser Unternehmen bekommen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung vorzugsweise elektronisch perDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte prüfen Sie auch unsere weiteren Stellenangebote auf unserer Homepage: cube one GmbH
Bitte teilen Sie uns Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin mit.
Impressum
cube one GmbH
Hauptstraße 23
55270 Klein-Winternheim
Geschäftsleitung: Dr. Hanna Möller, Klaas Hoherz
Gesellschafter: cube home GmbH
Tel.: +49(0)6136 81 46 45 0
Fax: +49(0)6136 81 46 45 1
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.cubeone.de
Registergericht: Mainz
Registernummer: HRB 48658
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:
Ust-Id Nr.: DE322205876
Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 II RStV:
Klaas Hoherz (Anschrift s. o.)
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Sollten Sie auf Rechtsverstöße aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sie unter folgendem link: AGB
AGB - Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen cube one GmbH und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und / oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
Der Vertrag zwischen der cube one GmbH und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass cube one GmbH schriftlich, fernschriftlich, mündlich oder fernmündlich den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, Fax, E-Mail) seitens cube one GmbH sind verbindlich für die Dauer von 30 Tagen seit Aussendung des Angebotes.
Die Beauftragung kommt zustande, wenn der Kunde eine Bestellung persönlich, telefonisch oder in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) übermittelt. Die Firma cube one GmbH ist berechtigt, dass kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung, oder, wenn der Inhalt der Bestellung die Lieferung einer Ware ist, durch die Auslieferung der Ware, oder in allen Fällen auch dadurch erklärt werden, dass cube one GmbH, Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
Die cube one GmbH kann sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von cube one GmbH erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge nach § 611 ff. BGB. Die cube one GmbH behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält oder für Installationsarbeiten notwendige Zugangsdaten und Kennwörter nicht bereitstellt bzw. mitteilt. In diesem Fall ist cube one GmbH berechtigt, den daraus entstandenen und entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Die Leistung wird von cube one GmbH im Büro, am Ort der Aufstellung des Gerätes, über das Internet per Software-Fernsteuerung, über mündliche Anweisungen via Telefon oder per E-Mail-Anweisung erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Hardware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen, Durchführung einer Datensicherung, etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch cube one GmbH.
Die cube one GmbH kann sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von cube one GmbH erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge nach § 611 ff. BGB. Die cube one GmbH behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält oder für Installationsarbeiten notwendige Zugangsdaten und Kennwörter nicht bereitstellt bzw. mitteilt. In diesem Fall ist cube one GmbH berechtigt, den daraus entstandenen und entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in den Räumen von cube one GmbH erbracht. Für die Leistungen von cube one GmbH sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von cube one GmbH nicht zu vertreten ist. Der cube one GmbH kann insoweit nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von cube one GmbH zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet cube one GmbH, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von cube one GmbH Dienstleistungen beruhen.
Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/und Datenänderungen während oder nach der Reparatur- bzw. Wartungsleistungen übernimmt cube one GmbH keine Haftung. Der Auftraggeber bestätigt bei Auftragserteilung ausdrücklich, dass er im Besitz einer aktuellen Datensicherung ist und wird cube one GmbH gegenüber erklären, wenn dies nicht so ist.
Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Die Kosten für diese Unterweisungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen cube one GmbH wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder / und Änderungen an einem Gerät zu erteilen. Anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von cube one GmbH nicht. Das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung / Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Telefonische Beratung ist grundsätzlich Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Die cube one GmbH hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei cube one GmbH zustande. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.
Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat cube one GmbH seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassenen Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.
Die cube one GmbH hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, Fax, E-Mail) 30 Tage gebunden. Für die Standardserviceleistungen ist die aktuell gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend.
Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten der cube one GmbH unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann die cube one GmbH vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, soweit sie durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
Zahlungen an die cube one GmbH sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort ohne Abzug fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, der cube one GmbH die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
Die cube one GmbH haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von cube one GmbH, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von cube one GmbH zurückzuführen sind.
Die cube one GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die cube one GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von der cube one GmbH durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich die cube one GmbH davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von der cube one GmbH zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von der cube one GmbH hinzuweisen.
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber der cube one GmbH dafür, dass er die von der cube one GmbH geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten cube one GmbH im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
Die cube one GmbH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 33 BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Die cube one GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen cube one GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von cube one GmbH Gerichtsstand. Die cube one GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von der cube one GmbH Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Klein-Winternheim, Januar 2021
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